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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sina Fath Reitsportsattlerei
Bruckstr. 64
70734 Fellbach

 

– nachfolgend Anbieter –


§ 1. Geltungsbereich
(1) Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter www.sattelwerk.eu erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.


§ 2. Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, mit dem Anbieter zu Zwecken des Abschlusses eines Vertrages Kontakt aufzunehmen. Über die Internetseiten des Anbieters ist kein direkter Vertragsschluss möglich. (2) Der Kunde kann über die Webseite des Anbieters sowie per E-Mail und Kontaktformular eine Anfrage zum Abschluss eines Kaufvertrages oder einer Dienstleistung stellen. Der Kunde erhält darauf hin ein Angebot per Telefon, E-Mail, Fax oder Post zugesendet oder im persönlichen Termin ausgehändigt.
(3) Durch Gegenzeichnung vor Ort oder Bestätigung des Angebots per Post, E-Mail oder Fax kommt ein wirksamer Vertrag mit dem Anbieter zustande.


§ 3 Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses per Angebot übermittelten Preise. Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der jeweils aufgeführten Versandkosten.
(2) Die Art und Weise der Zahlung erfolgt ebenfalls wie per Angebot und Annahme zwischen den Parteien vereinbart.
(3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


§ 4 Eigentumsvorbehalt
Kosten für Anfahrt und Beratung müssen vor Ort und in bar bezahlt werden. Reparaturen und Waren, müssen vor Versand oder bei Übergabe bzw. Abholung in bar bezahlt werden. Bei Sattel, Zaumzeug und anderen Waren nach Maß, hat der Kunde 30 % vom Neupreis als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist vor Auslieferung bzw. bei der Übergabe in bar zu bezahlen.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

§ 5 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Angebot angegebenen Lieferzeiten. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.
(2) Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(3) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.


§ 6 Annahmeverzug
(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeoder Schuldnerverzug gerät.


§ 7 Gewährleistung
(1) Im Falle eines Mangels hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
(2) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden Folgendes als vereinbart: Offensichtliche Mängel müssen gegenüber dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Gewährleistungsansprüche verjähren – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Unternehmer.


§ 8 Nachkontrolle bei Neusattelkauf
(1) Durch die jeweilige Reitweise bzw. den Sitz des Reiters sowie der verwendeten Sattelunterlage kann sich die Passgenauigkeit des Maßsattels oder dem neu angepassten Sattel verändern. Sollten aufgrund der Veränderung des Sattels durch den gebrauch Nachpolsterungen oder Anpassungen gewünscht sein, stellen diese keine Nachbesserung im Sinne der Gewährleistung dar.
(2) Der Anbieter wird, soweit dies vom Kunden gewünscht wird, eine erste Nachkontrolle und – wenn erforderlich – das notwendige Aufpolstern freiwillig kostenfrei durchführen. Die dazu notwendig anfallenden Anfahrtskosten sind nach vorheriger Vereinbarung vom Kunden zu tragen.
(3) Weitere Arbeiten nach der ersten Nachkontrolle können kostenpflichtig vereinbart werden 


§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.  



§ 10 Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen.   


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Fellbachzuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.


§ 12 Schlussbestimmung
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

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